Die Radio und Presseberichte 2005 in der Übersicht: (Bitte anklicken!)

2003

2004

 
Kein Entkommen mehr für flüchtige Ärzte
Flucht von Medizinern in ein anderes Bundesland stoppen
Lücke im Gesetz - Ärztepfusch kann in Thüringen nicht belangt werden,
wenn er außerhalb der Landesgrenze geschah
Betroffene beraten andere Betroffene
Hilfe bei ärztlichem Kunstfehler
BEHANDLUNGSFEHLER Medizingeschädigte mit Bundesverband

Artikel anklicken!





Quelle: Medical Tribune · 40. Jahrgang · Nr. 38 · 23. September 2005

Gegen Berufsordnung verstoßen

Kein Entkommen mehr für flüchtige Ärzte


ERFURT – Ärzte, die gegen die Berufsordnung verstoßen haben, „flüchten“ gelegentlich in ein anderes Bundesland, um sich rechtlichen Konsequenzen zu entziehen. Diesem Weg will das Thüringer Sozialministerium einen Riegel vorschieben.

Anlass ist der Tod einer Patientin im Jahr 2000 als Folge einer 1997 gefallenen ärztlichen Fehlentscheidung. Mehr als fünf Jahre hat Elmar Kordes nach dem Tod seiner Frau vor Thüringer Gerichten sowie Ärztekammern um Gerechtigkeit gestritten, ohne Erfolg. Das Verfahren gegen den behandelnden Klinikarzt, der inzwischen in Schleswig-Holstein arbeitet, wurde wegen einer ungeklärten Eintragung in der Patientenakte eingestellt. Inzwischen hat dessen Kollegin – sie arbeitet jetzt in Bayern – die nachträgliche Änderung der Daten zwar zugegeben. Mit Problemen müssen aber weder sie noch ihr einstiger Chef rechnen.

Andere Bundesländer nicht mehr sicher ...


Das Ganze ist bereits 1997 geschehen und somit verjährt. Aus diesem Grund hatte die nachträgliche Aussage der Medizinerin auch berufsrechtlich keine Folgen.

Sowohl die Bayerische als auch die Thüringer Ärztekammer erklärten deshalb gegenüber Kordes ihr Bedauern.


Für die Thüringer Kammer war die Sache damit aber nicht abgeschlossen. Sie hatte (ausgehend vom Fall Kordes) recherchiert, dass es auf Grund der unterschiedlichen Regelungen in den Heilberufe- und Kammergesetzen tatsächlich möglich ist, „dass sich ein Arzt durch den Wechsel der Arbeitsstätte bzw. Umzug einer berufsrechtlichen Verfolgung entziehen kann“. In Thüringen und einigen weiteren Bundesländern ist das möglich. Deren Heilberufesgesetze sehen nicht vor, dass Berufsvergehen aus anderen Kammerbezirken weiter nachgegangen wird.

Das Thüringer Sozialministerium will deshalb das Heilberufsgesetz des Freistaates ändern, wie der zuständige Referatsleiter Norbert Scheitz erklärt. „Wir wollen, dass künftig die Landesärztekammer auch berufsrechtliche Verfahren eröffnen kann, wenn ein Arzt zugezogen ist“. Damit will das Ministerium eine ähnliche Regelung wie in Bayern, wo die Kammer innerhalb von drei, bei Strafsachen innerhalb von fünf Jahren ein Vergehen bis hin zur Anklageerhebung beim Berufsgericht verfolgen kann. Ähnlich wie in Bayern bieten auch die Heilberufegesetze von Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz keine Chance, sich einer Strafe zu entziehen (sofern nicht die Fristen abgelaufen sind). In Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt können sowohl Zuzügler als auch Abwanderer belangt werden.

Im Frühjahr 2006, bei der nächsten Sitzung der zur Gesundheitsministerkonferenz gehörenden Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“, will Scheitz eine bundesweit einheitliche Regelung thematisieren. Niemand soll sich mehr seiner Verantwortung entziehen können. Das betrifft neben Ärzten auch Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Tierärzte. kol 





Quelle: Westfälische Rundschau vom 10. September 2005, Lokalteil

Elmar Kordes aus Sundern engagiert sich für die Rechte von Patienten

Flucht von Medizinern in ein anderes Bundesland stoppen


Von Meinhild Römer

Sundern: Selbst bis zum Thüringer Gesundheits-Ministerium ist er vorgedrungen – und mit Erfolg. Elmar Kordes, der Mann, der aus Sundern stammt, hat jetzt eine Initiative auf den Weg gebracht, die in Thüringen einmalig ist. Wer weiß schon, dass ein Arzt, der sich eines Berufsvergehens schuldig gemacht hat, in einem anderen Bundesland abtauchen kann?

In Thüringen, wie auch in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel könnte ein Mediziner aus Bayern durchaus Zuflucht finden, selbst wenn er in seiner Heimat mit Ahndung rechnen müsste. An dieser Rechtslage will das Gesundheitsministerium in Erfurt nun rütteln. "Wir wollen so eine Regelung wie in Bayern aufnehmen", sagt Referatsleiter Norbert Scheitz, der die Rechtsaufsicht über die Thüringer Landesärztekammer hat.
Ein Umzug in ein anderes Bundesland dürfe nicht mehr dazu führen, dass sich ein Arzt seiner Verantwortung entziehen kann.
Ziel ist,
"bundesweit eine einheitliche Verfahrensweise zu erreichen". Auch wenn Norbert Scheitz sagt, "mehr konnten wir nicht machen", so ist das für Elmar Kordes, der diese Überprüfung der bisherigen Rechts-Praxis anregte, die "Krönung" seiner bisherigen Arbeit. Auf den steinigen Weg brachte ihn der Tod seiner Frau. Anja Kordes, die Hotelfachfrau, die er während eines Urlaubes kennen gelernt hatte, war im Jahre 2000 an den Folgen ärztlicher Fehleinschätzung gestorben. Sie wurde nur 36 Jahre alt.
Das Verfahren gegen den inzwischen pensionierten Chefarzt der gynäkologischen Abteilung des Suhler Klinikums endete im Frühjahr 2003 mit einer Einstellung ohne Auflagen. Es sei nur eine kleine Schuld geblieben, meinte das Gericht.
Geblieben ist aber auch ein fader Beigeschmack: Denn der einst wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Ulrich R. hatte Anja Kordes, deren extrem hohe Entzündungswerte er nicht abklären konnte, nicht in der Vollversorgung seiner Klinik behalten, sondern sie statt dessen im lebensbedrohlichen Zustand in ein etwa 30 Kilometer entferntes Krankenhaus verlegen lassen.

In dem Prozess - und das war die Geburtsstunde der nun vom Ministerium angestrebten Änderung im Berufsrecht - keimte bei Elmar Kordes der Verdacht, dass eine Ärztin des Suhler Klinikums, die inzwischen nach Bayern verzogen ist, für R. log. Wie sich später heraus stellen sollte, hatte sie wirklich nachträglich Begleitschreiben frisiert. Der angeklagte Arzt behauptete, er habe Anja Kordes nicht - wie von der Staatsanwaltschaft bis zum Schluss angenommen - in die Psychiatrie, sondern für angeblich weiter gehende Untersuchungen in die Neurologie dieses Hauses überwiesen. Dass die Ärztin für R. manipulierte, ist inzwischen - wenn auch viel zu spät für das Verfahren belegt.
"Nach Durchsicht der uns vorliegenden Unterlagen ergibt sich, das der in Rede stehende Arztbrief von Frau Dr. H. nachträglich geändert wurde", schreibt die Bayerische Landesärzte-Kammer am 27. Januar 2005 an Kordes. Er hatte die Kammer gebeten, ihm zu helfen, Ihr seinen Verdacht mitgeteilt, dass sich die Ärztin möglicherweise nach Bayern verkrümelte, um in Thüringen nicht bestraft zu werden. Dass es genau anders herum ist, dass Bayern verfolgt und Thüringen nicht, erfuhr er erst im Zusammenhang mit diesen Recherchen. Elmar Kordes fiel erstmals die Uneinheitlichkeit im Berufsrecht auf Bundesebene auf. Deshalb wandte sich der Witwer an das Thüringer Sozialministerium, um darauf aufmerksam zu machen. Seit Mai diesen Jahres ist Elmar Kordes der thüringische Ansprech-Partner für den "Arbeitskreis Medizingeschädigter Bundesverband - AKMG - e.V.". Der Bundesverband erwuchs aus einem privaten Netzwerk, das der Verzweifelte in enger Zusammenarbeit mit einem Leidensgenossen vom Bodensee knüpfte.

Wenn Elmar Kordes am 10. Oktober, am fünften Todestag seiner Frau, ans Grab tritt, wird er sagen können, dass er mit seinem Versprechen, die Umstände ihres Todes aufzuklären, ein gutes Stück voran gekommen ist.





Thüringer Allgemeine Zeitung vom 07. Sep. 2005, Seite 1 und 8

Seite 1:

Ärztepfusch nur im eigenen Land verfolgt


Erfurt (TA) Thüringen will ein Lücke im Gesetz schließen, mit der sich Ärzte für Berufsvergehen durch den Umzug in ein anderes Bundesland der Verantwortung entziehen können. Derzeit kann in mehreren Bundesländern Ärztepfusch nicht belangt werden, wenn er außerhalb der Landesgrenzen verübt wurde. Das bestätigte Norbert Scheitz, zuständiger Referatsleiter im Sozialministerium. Nach Abstimmung mit der Landesärztekammer soll deshalb eine Änderung des Heilberufegesetzes vorbereitet werden, die auch über Landesgrenzen eine Verfolgung von Ärztevergehen erlaubt. Der Freistaat strebt eine bundesweit einheitliche Regelung an. Anlass für die Initiative ist der Fall einer verstorbenen Oberhofer Patientin.

Weiter Seite 8:

Lücke im Gesetz:

Ärztepfusch kann in Thüringen nicht belangt werden, wenn er außerhalb der Landesgrenze geschah

Wem ist schon bekannt, dass ein Arzt, der sich eines Berufsvergehens schuldig gemacht hat, in einem anderen Bundesland abtauchen kann? In Thüringen zum Beispiel könnte ein Mediziner aus Bayern durchaus Zuflucht finden, selbst wenn er in seiner Heimat mit Ahndung rechnen müsste. An dieser Rechtslage will das Thüringer Gesundheitsministerium nun jedoch rütteln.

Von Meinhild Römer, Erfurt

"Wir wollen so eine Regelung wie in Bayern aufnehmen", kündigt Referatsleiter Norbert Scheitz an, der die Rechtsaufsicht über die Thüringer Landesärztekammer hat. Ein Umzug in ein anderes Bundesland dürfe nicht künftig mehr dazu führen, dass sich ein Arzt seiner Verantwortung entziehen kann. Der 46-Jährige ist "optimistisch", dass der Landtag einen entsprechenden Beschluss fassen wird. Zunächst müssten die Länder, die ebenso wie Thüringen dieses Leck im Arzt-Berufsrecht haben, für die Thematik sensibilisiert werden. Das wolle er zur nächsten Zusammenkunft des Berufs-Ausschusses im Herbst, an der Vertreter aller 16 Länder teilnehmen, angehen, sagte Scheitz. Es ist das Ziel, "bundesweit eine einheitliche Verfahrensweise zu erreichen". Lediglich in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, in Niedersachsen, aber auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es bisher ähnliche Regelungen wie in Bayern. Dort kann ein Arzt auf der Basis des Heilberufe-Kammergesetz selbst dann auch berufsrechtlich verfolgt werden, wenn die Verfehlung in einem anderen Bundesland begangen wurde. Auch wenn Norbert Scheitz darauf verweist, "mehr konnten wir nicht machen", so ist seine Nachricht - das Thüringer Heilberufegesetz ändern zu wollen, damit sich deren Angehörige durch Umzug nach Thüringen nicht ihrer Verantwortung "für zuvor in einem anderen Kammerbereich begangene Berufsvergehen entziehen können" – zum Beispiel für Betroffene wie Elmar Kordes ein großer Erfolg. Der 45-Jährige aus Oberhof hatte eine Überprüfung dieser Rechts-Praxis angeregt. Hintergrund ist der Tod seiner Frau. Anja Kordes war im Jahre 2000 im Alter von 36 Jahren an den Folgen einer ärztlichen Fehleinschätzung gestorben. Das Verfahren gegen den pensionierten Chefarzt der Suhler Gynäkologie endete im Frühjahr vor zwei Jahren jedoch mit Einstellung. Geblieben ist aber ein fader Beigeschmack: Denn der einst wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Ulrich R. hatte die Patientin, deren extrem hohe Entzündungswerte er nicht abklären konnte, nicht in der Vollversorgung seiner Klinik behalten, sondern sie im lebensbedrohlichen Zustand im Februar 1997 in das Krankenhaus Hildburghausen verlegen lassen.

In diesem Prozess - und das war die Geburtsstunde der nun vom Ministerium angestrebten Änderung im Berufsrecht - keimte bei Elmar Kordes der Verdacht, dass eine Ärztin des Suhler Klinikums, die inzwischen nach Bayern verzogen ist, für R. gelogen hat. Wie sich später heraus stellen sollte, hatte sie wirklich nachträglich - zu dessen Verteidigungslinie passend – Begleitschreiben frisiert. R. behauptete nämlich, er habe Anja Kordes nicht - wie aber von der Staatsanwaltschaft bis zum Schluss angenommen - in die Psychiatrie, sondern für angeblich weiter gehende Untersuchungen in die Neurologie dieses Hauses überwiesen. Dass die Ärztin für R. manipulierte, ist - wenn auch für das Verfahren viel zu spät - belegt. "Nach Durchsicht der uns vorliegenden Unterlagen ergibt sich, das der in Rede stehende Arztbrief von Frau Dr. H. nachträglich geändert wurde", schreibt die Bayerische Landesärzte-Kammer am 27. Januar 2005 an Kordes. Er hatte die Kammer gebeten, ihm zu helfen, hatte seinen Verdacht mitgeteilt - nämlich, dass sich Ärztin H. möglicherweise nach Bayern absetzte, um hier nicht bestraft zu werden. Dass es genau anders herum ist, dass Bayern bestimmte Vergehen verfolgt und Thüringen nicht, erfuhr er erst im Zusammenhang mit diesen Recherchen. Dabei fiel Elmar Kordes die Uneinheitlichkeit im Berufsrecht auf Bundesebene überhaupt erst auf. Deshalb wandte sich der Witwer an das Sozialministerium, um darauf aufmerksam zu machen. Ärztin H. hätte wegen erreichter Verjährungsfrist in Bayern nicht mehr bestraft werden können. Ihre vermeintliche Flucht war also deshalb eine falsche These.

Indes gibt es noch andere offene Fragen für Elmar Kordes. So existieren zwei Versionen der Notarzt-Protokolle vom 1. Februar 1997. Das war der Tag, an dem Anja Kordes nach einer Totgeburt, unter extremen Schmerzen und mit Sehstörungen von ihrer Oberhofer Wohnung wieder in die Suhler Klinik gebracht worden war. Die Datenschutz-Behörde wollte, als Elmar Kordes sich an sie gewandt hatte, Einsicht in die Unterlagen der Suhler Rettungsstelle nehmen. Dies wurde bis zum heutigen Tag verweigert. Im 5. Tätigkeitsbericht der Behörde wird jener Vorfall als der "gravierendste Verstoß" gegen das Thüringer Datenschutz-Gesetz bezeichnet. Am Meininger Verwaltungsgericht ist noch eine Klage der Stadt Suhl gegen den Datenschutz anhängig. Wenn all diese Bemühungen, die auf den thüringischen Ansprechpartner vom "Arbeitskreis Medizingeschädigter Bundesverband" e.V., Elmar Kordes, zurück gehen, seiner verstorbenen Ehefrau auch nichts mehr nützen, so kann er doch am 10. Oktober - an ihrem fünften Todestag - sagen, dass er seinem Versprechen, die Umstände ihres Todes aufzuklären, treu geblieben ist.




Quelle: Tageszeitung, Freies Wort vom 21.06.2005

BEHANDLUNGSFEHLER

„Betroffene beraten andere Betroffene“

OBERHOF – Wenn nach der Operation Beschwerden auftreten: Immer wieder suchen Betroffene von ärztlichen Behandlungsfehlern nach Hilfe. In Thüringen wird die Betreuung organisiert.
Das Hauptmotiv, wenn das Telefon klingelt oder der Computer eine neue Hilfe suchende Mail ausspuckt, ist eine Mischung aus Angst und fehlendem Wissen. „Viele haben schon Probleme, ihre Patientenunterlagen anzufordern“, sagt Elmar Kordes. Kordes gehört zum Arbeitskreis Medizingeschädigter (AKMG) – einem Verbund, der erste Hilfe leistet, wenn die „quälenden Gedanken über einen Behandlungsfehler“ kommen. Kordes koordiniert aus Oberhof ehrenamtlich die insgesamt zwölf Arbeitskreise im Bundesgebiet.
——————
Kontaktbörse und Selbsthilfe
——————
Die Nachfrage in Thüringen selbst ist groß, fast 200 Meldungen liefen im vergangenen Monat in der Patienten-Sorgen-Sammelstelle ein. Eine Frau klagte auch Wochen nach einer Knie-Operation darüber, dass die Schwellung nicht abklang. Ein Mann bekam nach der Einnahme von Medikamenten Probleme, weil man ihm nicht gesagt hatte, dass er keinen Hochleistungssport betreiben darf.
Das System des AKMG, einer Mischung aus Kontaktbörse und Netzwerk zur Selbsthilfe, ist einfach: Opfer können per e-mail oder über die Telefonsprechstunde in der Zentrale in Isny (Allgäu) Kontakt aufnehmen und Berichte über ihre Fälle anonym ins Internet stellen. Der AKMG berät oder vermittelt den Kontakt zu anderen Opfern, die mit der Situation vertraut sind. Kordes: „Betroffene beraten andere Betroffene.“ Einmal im Monat gibt es kostenlose Rechtshilfe. Zum Service gehört auch Prävention: Durch viele Opferberichte im Internet können sich Patienten vor einer Operation informieren, welche typischen Probleme auftreten können.
Das Engagement des AKMG aber soll nicht als Rundumschlag gegen Ärzte verstanden werden. „Es geht nicht darum, einen Arzt in die Pfanne zu hauen, sondern Leuten zu helfen“, sagt Kordes. Mehr Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten könnte schon viele Konflikte lösen. Seit kurzem kooperiert der 1995 gegründete und rund 450 Mitglieder starke AKMG mit dem Privaten Netzwerk Medizingeschädigter.
Kordes selber tauchte tiefer in die komplizierte Grauzone zwischen Patienten und Medizinern ein, seit er seine Frau als Nachwirkungen einer Kette von Behandlungsfehlern verlor. Das Projekt soll weiter wachsen:
„Derzeit laufen mit Krankenkassen Gespräche über eine Kooperation, um den Service für Patienten bei Behandlungsfehlern zu verbessern.“ (ls)

Ansprechpartner:
Patientenbüro
Telefon: 0 75 62 - 39 95 / Telefax: 0 75 62 - 98 14 58
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
E-Mail: kontakt@akmg.de
Elmar Kordes:
mike@geoffrey-mike.de
oder Postfach 1223,
98557 Oberhof
Internet: www.akmg.de
www.geoffrey-mike.de




Hilfe bei ärztlichem Kunstfehler

Am 24. März 2005 wurde im Vereinsregister Wangen (Allgäu) ein Verein registriert, der für viele Menschen neue Hoffnung bedeuten könnte: der Bundesverband "Arbeitskreis Medizingeschädigter". Zu dem Bundesverband gehören bislang 12 Arbeitskreise. Ansprechpartner für den thüringischen Regionalverband ist Elmar Kordes (45) aus Oberhof. Er verlor 2000 durch Behandlungsfehler seine Frau Anja. Zu dem Verband gehören ausschließlich Opfer von Ärzte-Pfusch, deren Hinterbliebene oder Angehörige. Sie alle haben ein Ziel: Sie wollen anderen Betroffenen helfen.
Kostenlos stehen sie mit Rat zur Seite. Der Verein informiert über Vorgehensweisen im Schadensfall und gibt Hilfestellung bei der Aufklärung möglicher Medizinschadensfälle und klärt über die Taktiken der Haftpflichtversicherungen auf. Damit Betroffene über ihre Rechte besser informiert sind, hat der Bundesverband einen so genannten "Patientenleitfaden" erstellt. Unabhängig von der Mitgliedschaft haben Betroffene die Möglichkeit, an jedem letzten Donnerstag im Monat eine kostenlose Rechtsanwaltsfragestunde in Anspruch zu nehmen.
Der Patientenleitfaden ist im Internet kostenlos abrufbar: www.akmg.de

Quelle: Thüringer Allgemeine vom 17.05.2005 von Meinhild RÖMER




BEHANDLUNGSFEHLER Medizingeschädigte mit Bundesverband

Menschen, die Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern wurden, haben nun einen Ansprech-Partner. Der Bundesverband Medizingeschädigter ist auch in Oberhof vertreten.
OBERHOF – Elmar Kordes aus Oberhof ist Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes in Isny (Allgäu) und gleichzeitig der Verantwortliche im Thüringer Regionalverein. Für den 45-Jährigen erfüllt sich mit der Gründung des Bundesverbandes ein lang gehegter Wunsch. Denn seit er seine Frau Anja im Jahre 2000 nach einem Behandlungsfehler und einem mehrjährigen Leidensweg verlor, wusste er: Er will Menschen, die glauben, sie sind Opfer von Ärzte-Pfusch geworden, helfen.
Noch immer denkt Elmar Kordes an die ersten Aufzeichnungen, die er auf seiner Internetseite voller Verzweiflung niederschrieb, um mit anderen Betroffenen in Kontakt zu treten. Im Jahre 2001 meldete sich plötzlich Manfred Maier. Dessen Kind lebt heute schwerst behindert, weil bei seiner Geburt Ärzten große Fehler unterliefen. Die Männer waren sich sofort einig, ein privates Netzwerk aufzubauen. Unter ihren Pseudonymen „Geoffrey“ und „Mike“ haben sie via Internet mit zahllosen Medizingeschädigten korrespondiert und Kontakte aufgenommen. Inzwischen hat der Landesverband Baden-Württemberg zu seinem 10-jährigen Bestehen beschlossen, bundesweit unter dem Namen „Arbeitskreis Medizingeschädigter Bundesverband - AKMG - e.V.“ aufzutreten. Er ist auch offiziell registriert. Zum Bundesverband gehören zwölf regionale Arbeitskreise. Der taufrische Verband baut gerade Kontakte zum „Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch“ in Schwerin auf, der bereits seit Jahren auch Opfer von ärztlichen Kunstfehlern juristisch berät.
www.akmg.de
——————
Gesellschaft: Über Ärzte-Pfusch wurde gern geschwiegen
——————
Über Ärzte-Pfusch wurde in Deutschland, so die selbstkritische Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, gerne geschwiegen. Der Vorsitzende der Gesellschaft, Mathias Rothmund, sagte während des Chirurgen-Kongresses im April 2005 in München, dass durch Behandlungsfehler jährlich mehr Menschen sterben als im Straßenverkehr.
Deshalb will der neu gegründete Verein über seine kostenlose Beratung einen Beitrag zu mehr Patienten-Sicherheit leisten.
www.geoffrey-mike.de

Quelle:  Freies Wort vom 10. Mai 2005 von Ina Talar




2003

2004

© 2001-2010 Contents, Graphics & Pictures Coyright © by
Privates Netzwerk Medizingeschädigter - Geoffrey & Mike - Initiatoren und Betreiber, mike@geoffrey-mike.de. Alle Rechte vorbehalten. Jede auch nur auszugsweise Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Erlaubnis. Mit der Nutzung dieser Seite erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr.