unserer Mitmenschen bereichern. Das heißt: Unsere Hilfe und Information ist kostenlos!
|
|
News: | Diskussionsforen: | |
![]() nach der Neuregelung ab 01.01.2002 ![]() "Dieser Arzt kann uns nicht trennen" Der Fall Geoffrey Mit freundlicher Genehmigung ARD Fernsehen/Brisant Mit Genehmigung von Medical Tribune-Deutschland Pressebericht erschienen in Gynecol u. Hospital Tribune: Chefarzt schuld am Tod einer 36 Jährigen? Pflegeversicherung - wie kommen Sie zu Ihrem Recht? Was tun, wenn die Pflegeversicherung nicht zahlen will? Ambulante Pflege mit freundlicher Unterstützung von ZDF Ratgeber WISO MDR Fernsehen exakt - Das Nachrichtenmagazin: Tödliche Fehldiagnosen- Ärztepfusch und der endlose Kampf der Opfer Wichtige Informationen zu Gutachten bezüglich Behandlungsfehler und der Pflegebedürftigkeit! Wir sind die Größten. Der Eid des Hippokrates machtes möglich! Ratgeber Patientenrechte Mit freundlicher Unterstützung des MDR! Gedanken zu einer Statistik. Mehr... Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Patienten. - mit freundlicher Genehmigung von Eduard Zimmermann E 110 - Das Sicherheitsportal Fragen zur Geburtshilfe (Fachliteratur), richten Sie bitte an : www.totgeburt.net Hier erhalten Sie kostenlose Auskunft! Mit freundlicher Unterstützung des Schattauer Verlages, Stuttgart! |
Titelstory in "aktuelles Schaufenster" und "Untermain Online" - Das Internetportal für den Landkreis Miltenberg. Ärztlicher Behandlungsfehler Definition -wer hat Beweislast- grobe Behandlungsfehler Welche Rechte haben Patienten in Deutschland? Mit freundlicher Genehmigung von MDR ONLINE. Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung Bundesarbeitsgemeinschaft der Notgemeinschaften Medizingeschädigter ![]() (bitte auf Logo klicken)
|
|
Die aufgeführten
Vereine, Personen, Einrichtungen und Links sind uns bekannt und
wir pflegen zum Teil regen Kontakt. Wir können uns aber nicht für Andere verbürgen. Aus diesem Grund müssen wir auf folgendes Urteil hinweisen: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - lt. LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. 312 O 85/98, CR 1998, 565: Wer einen Link auf eine Internet-Seite mit beleidigenden Inhalten setzt, macht sich den Inhalt dieser Seite zu eigen, wenn er sich nicht hinreichend deutlich distanziert. Der bloße Hinweis auf die eigene Verantwortung des fremden Sitebetreibers reicht hierfür nicht aus. Wir distanzieren uns deshalb hiermit ausdrücklich von allen Inhalten jener Seiten auf die wir bzw. in Foren/Gästebüchern und/oder anderen Beiträgen Dritte mittels Link verweisen. |